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Gebühren
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Die Buchungsgebühren setzen sich aus den Nutzungs- und Bearbeitungsgebühren zusammen, wobei die Höhe der Bearbeitungsgebühr nicht durch den Sportverein der Tennisanlage festgelegt wird. Diese sollte erfragt werden.
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Der Nutzungsgebühren für den Tennisplatz betragen je 30 Minuten 7,50 €, wobei die Mindestbuchungszeit von 60 Minuten nicht unterschritten werden darf.
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Der Höchstbetrag für die Platzbuchungsgebühr beträgt 100,- € pro Tag je Platz.
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Reservierung / Stornierung
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Ein Tennisplatz kann von Nichtmitgliedern max. 14 Tage im Voraus reserviert werden.
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Die Buchungsgebühren sind zum Zeitpunkt der Reservierung zu entrichten.
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Eine Stornierung kann nur bis zum Zeitpunkt des Beginns der reservierten Buchungszeit erfolgen.
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Für eine stornierte Reservierung, wird die Bearbeitungsgebühr der Buchung einbehalten.
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Tennisplatzschlüssel
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Die Herausgabe des Tennisplatzschlüssels ist nur durch eine Einverständniserklärung dieser AGB durch Unterschrift und durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes möglich.
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Der Tennisplatzschlüssel kann frühestens 30 Minuten vor dem Reservierungsstartzeitpunkt abgeholte werden und ist spätestens 30 Minuten nach dem Reservierungsendzeitpunkt wieder abzugeben.
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Für jede weitere angefangene halbe Stunde wird eine Nachzahlung in Höhe von 7,50 € fällig. Der Höchstbetrag beträgt dabei jedoch 100,- € pro Tag (siehe 1c).
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Die Nachzahlung ist bei Abgabe des Schlüssels mit dem Pfandbetrag zu verrechnen.
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Hausordnung / Platzordnung
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Für jeden der den Tennisplatz betritt, gilt die Haus- und Platzordnung der Abteilung Tennis, des SV-Medizin 1950 e.V. Bad Liebenstein.
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Die Haus- und Platzordnung ist auf dem Tennisplatz und auf der Vereinswebsite nachzulesen. Ebenfalls hat jeder Schlüsselverleihpartner diese Ordnungen zur Hand, damit der Unterzeichner sich über dessen Inhalte vor dem Unterzeichnen über den Inhalt in Kenntnis setzen kann.
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Der Tennisplatz darf nur in Tennisbekleidung bespielt werden. Dies gilt insbesondere für das Schuhwerk. (siehe Hausordnung Punkt 2).
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